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Telefoninterview · Bd. I

Video-Interview 2026: Teams, Zoom und die offene DSGVO-Flanke der KI-Recruiter

Microsoft Teams hat sich im DACH-Konzern-Setting als Standard durchgesetzt, doch die rechtliche Bewertung asynchroner KI-Interviews bleibt umstritten.

Das Video-Interview hat in den fünf Jahren seit der Pandemie den ersten Auswahlschritt grosser Konzerne abgelöst — und mit ihm eine technische Infrastruktur, deren Wahl längst kein Zufall mehr ist. In DACH-Konzernen dominiert Microsoft Teams als Default, weil die Plattform in das Microsoft-365-Lizenzmodell der Personal- und IT-Abteilungen eingebettet ist. Zoom hält sich vor allem in Start-ups und im Mittelstand mit US-Mutterhaus, Google Meet bleibt eine pragmatische Zweitlösung für Unternehmen, die ohnehin auf Workspace setzen. BlueJeans, lange als Konferenz-Alternative gehandelt, wurde von Verizon Anfang 2024 abgekündigt — wer noch Einladungs-Links unter der alten Domain erhält, kann davon ausgehen, dass das einladende Unternehmen die Migration nicht abgeschlossen hat.

Technische Vorbereitung als Teil der Selbstpräsentation

Die Praxis-Literatur des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und arbeitspsychologische Studien des DGB Index Gute Arbeit verweisen seit Jahren auf denselben Befund: Bewerberinnen und Bewerber, die in den ersten zwei Minuten technisch souverän auftreten, profitieren von einem Halo-Effekt, der die gesamte Gesprächs-Bewertung positiv färbt. Konkret bedeutet das einen Mikrofon-Test mit einem externen USB- oder Headset-Mikrofon statt der eingebauten Laptop-Membran; eine Lichtquelle vor dem Gesicht, nicht im Rücken; einen aufgeräumten oder bewusst neutral weichgezeichneten Hintergrund. Die Kamera sollte auf Augenhöhe stehen — eine Erhöhung des Laptops um zehn bis fünfzehn Zentimeter erspart die Untersicht, die Gesprächspartner unterbewusst als unkonzentriert lesen.

Wer eine kabelgebundene Internet-Verbindung nutzen kann, sollte das tun. Ein abgebrochener Audio-Stream im entscheidenden Moment lässt sich rhetorisch nicht reparieren, eine zweite Verbindung über das Smartphone als Hotspot ist die einzige belastbare Rückfall-Option.

Verhalten im Gespräch

Die Versuchung, ins eigene Vorschaufenster zu schauen, ist auf jeder Plattform gleich gross. Wer den Blick stattdessen auf die Kamera richtet, erzeugt für das Gegenüber den Eindruck direkten Augenkontakts. Pausen werden in Video-Gesprächen länger wahrgenommen als in Präsenz, weil das Gehirn die fehlenden Mikro-Signale des Körpers kompensieren muss; eine bewusste Atempause vor der Antwort ist daher kein Stilbruch, sondern ein Strukturmerkmal. Notizen am Rand des Bildschirms sind legitim, sofern die Augen nicht erkennbar wandern.

Recording und die DSGVO-Konsequenz

Aufzeichnungen sind in jedem deutschen, österreichischen und schweizerischen Rechtsraum nur mit ausdrücklicher Einwilligung beider Seiten zulässig — die Aufzeichnungs-Funktion in Teams und Zoom löst beim Start einen Hinweis aus, der dokumentiert wird. Eine Verweigerung der Einwilligung ist arbeitsrechtlich folgenlos und stellt keinen Indikator für mangelnde Kooperation dar. Wer in der Einladung bereits einen Hinweis auf eine Aufzeichnung findet, sollte vor dem Termin schriftlich klären, wer Zugriff erhält, wie lange das Video gespeichert wird und ob es Trainings-Daten für KI-Systeme speist.

Asynchrone Video-Interviews und KI-Recruiting

HireVue, in den USA seit den 2010er-Jahren als Marktführer für asynchrone Video-Interviews etabliert, hat im DACH-Raum vorsichtig Fuss gefasst. Die Bewerberin nimmt vorgegebene Fragen in einer vorgegebenen Zeit auf, ein Algorithmus bewertet Sprach-Tempo, Wortwahl, teils mimische Marker. Die deutsche Datenschutzkonferenz (DSK) hat 2023 und 2024 wiederholt darauf hingewiesen, dass eine automatisierte Auswertung mimischer Merkmale eine besondere Kategorie personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO berührt; das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich zu HireVue selbst noch nicht geäussert, jedoch in der Tendenz seiner jüngeren Entscheidungen zum Auskunftsrecht eine restriktive Linie erkennen lassen. Mit der EU-KI-Verordnung, die Recruiting-Systeme in die Hoch-Risiko-Klasse einordnet, dürfte sich der Spielraum für rein algorithmische Vor-Auswahl in den nächsten Jahren weiter verengen.

Wer eingeladen wird, ein asynchrones Interview aufzuzeichnen, hat das Recht zu erfragen, ob ein Mensch die Aufzeichnung sichtet, welche Merkmale ausgewertet werden und wie die Daten anschliessend behandelt werden. Eine ausweichende Antwort ist ein Signal, das in die persönliche Bewertung des Arbeitgebers eingehen darf.


Ressort: Telefoninterview